Leichte Sprache
Erklärung zur digitalen Barriere-Freiheit
Öffentliche Stelle / Geltungs-Bereich
GEWOBE Wohnungs-wirtschaftliche Beteiligungs-Gesellschaft mbH
Wir bemühen uns, unseren Web-Auftritt barriere-frei zu gestalten.
Oder unsere mobile Anwendung.
Die Erklärung zur digitalen Barriere-Freiheit wird im Gesetz verlangt.
Das Gesetz heißt: Barriere-freie Informations- und Kommunikations-Technik-Gesetz Berlin.
Die Abkürzung lautet: BIKTG Bln.
Die technischen Anforderungen zur Barriere-Freiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Die Abkürzung dafür lautet: BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barriere-Freiheit gilt für das Angebot: www.gewobe.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Oktober 2020 erstellt beziehungsweise überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 23. Juli 2024 überprüft.
Das geschah in einem externen Gutachten.
Es liegt ein Prüf-Bericht vor.
Es erfolgte eine vereinfachte Prüfung.
Die vereinfachte Prüfung ist nach Durchführungs-Beschluss (EU) 2018/1542 möglich.
Die Überwachungs-Stelle für digitale Barriere-Freiheit Berlin hat die Prüfung durchgeführt. Die Prüfung fand am 23. Mai 2024 statt.
Wie barriere-frei ist das Angebot?
Dieser Web-Auftritt ist teilweise barriere-frei.
Auch die mobile Anwendung ist teilweise barriere-frei.
Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barriere-frei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barriere-frei.
Aus folgenden Gründen:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teil-Bereiche, die nicht barriere-frei sind:
- Barriere:
- Beschreibung
Es gibt Bilder und verlinkte Grafiken ohne einen aussage-kräftigen Alternativ-Text (Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt der EN 301 549). - Maßnahme und Zeit-Plan
Die Alternativ-Texte für Bilder und verlinkte Grafiken werden im Laufe des Jahres 2024 nachgezogen.
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Überschriften sind teilweise nicht als Überschriften ausgezeichnet.
Oder die Überschriften sind nicht hierarchisch strukturiert (Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen der EN 301 549). - Maßnahme und Zeitplan
Die Überschriften-Hierarchie wird im Laufe des Jahres 2024 korrigiert.
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Der Eingabe-Zweck in Formularen ist nicht oder unzureichend erkennbar (Anforderung 9.1.3.5 Eingabe-Zweck bestimmen der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Die Informationen „Impressum“ und „Daten-Schutz-Erklärung“ im Header werden nicht mit einem zweiten Merkmal hervorgehoben (Anforderung 9.1.4.1 Benutzung von Farbe der EN 301 549). - Maßnahme und Zeit-Plan
Die Informationen aus dem Header werden im Laufe des Jahres 2024 zugänglich gemacht.
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Auf dem Web-Auftritt befinden sich vereinzelt Texte mit einem nicht ausreichenden Kontrast-Verhältnis (Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Auf der Start-Seite ist der Kontrast der Bedien-Elemente im Slider zu gering (Anforderung 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Das Navigations-Menü lässt sich über die Escape-Taste nicht wieder schließen (Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüber-Schweben (Hover) oder Fokus der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Die Bedien-Elemente im Navigations-Menü sind mit der Tastatur erreichbar oder bedienbar (Anforderung 9.2.1.1 Tastatur der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Bereiche der Seite können nicht ausreichend gut übersprungen werden (Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Auf der Start-Seite und im Navigations-Menü ist eine sinn-volle und logische Fokus-Reihen-Folge nicht gegeben (Anforderung 9.2.3.4 Fokus-Reihen-Folge der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Der Tastatur-Fokus ist teilweise nicht (ausreichend) sichtbar (Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Im Kontakt-Formular findet keine (ausreichende) Fehler-Kenn-Zeichnung statt (Anforderung 9.3.3.1 Fehler-Kenn-Zeichnung der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Im Kontakt-Formular sind die Beschriftungen und Anweisungen nicht ausreichend (Anforderung 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Im Kontakt-Formular wird keine Korrektur-Unterstützung bei Fehlern angeboten (Anforderung 9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Die Schrift-Größe lässt sich über den Browser nicht benutzer-definiert einstellen (Anforderung 11.7 Benutzer-Präferenzen der EN 301 549).
- Beschreibung
- Barriere:
- Beschreibung
Derzeit sind noch keine Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärden-Sprache vorhanden (Anforderung § 4 Absatz 6 BIKTG). - Maßnahme und Zeit-Plan:
Die Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärden-Sprache werden im Laufe des Jahres 2024 beauftragt und nachgezogen.
- Beschreibung
Zeit- und Maßnahmen-Plan
Für alle aufgeführten Barrieren gilt: Ein Website-Relaunch ist für das Jahr 2025 geplant.
Der neue Web-Auftritt wird direkt barriere-frei konzipiert.
Bei allen Inhalts- und Bedien-Elementen wird auf barriere-freie Kontrast-Verhältnisse geachtet.
Das Navigations-menü und das Kontakt-formular werden barriere-frei wahrnehm-bar und bedien-bar sein.
Für die Sicher-Stellung der Barriere-Freiheit wird externe Expertise herangezogen.
Es werden Tests durchgeführt zur:
- BITV
- Usability
- und Screen-Readern.
Feedback-Mechanismus/Barrieren melden
- Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barriere-Freiheit oder bestehende Barrieren melden?
- Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen?
- Sie benötigen Informationen in einer barriere-freien Form?
Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprech-Person der öffentlichen Stelle:
Claudia Märtner
Potsdamer Straße 60
10785 Berlin
Kontakt zur Landes-Beauftragten für digitale Barriere-Freiheit (Durchsetzungs-Verfahren)
Sie können sich an die Landes-Beauftragte für digitale Barriere-Freiheit wenden und ein Durchsetzungs-Verfahren anstreben:
- Wenn Ihre Kontakt-Aufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war.
- Wenn Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben.
- Oder wenn die Antwort unzureichend war.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontakt-Formular:
https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/includes/formular.1326107.php
Weitere Informationen zum Durchsetzungs-Verfahren und der Landes-Beauftragten für digitale Barriere-Freiheit: