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© Credits: Adobe Stock / tippapatt

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

GEWOBE Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.gewobe.de.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31. Oktober 2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 23. Juli 2024 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde erbracht durch ein externes Gutachten. Es liegt ein Prüfbericht der vereinfachten Prüfung nach Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1542 durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Berlin vom 23.05.2024 vor.
 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere:
    1. Beschreibung
      Nicht alle Bilder und verlinkten Grafiken besitzen einen aussagekräftigen Alternativtext (Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt der EN 301 549).
    2. Maßnahme und Zeitplan
      Die Alternativtexte für Bilder und verlinkte Grafiken werden im Laufe des Jahres 2024 nachgezogen.
  2. Barriere:
    1. Beschreibung
      Teilweise sind Überschriften nicht als solche ausgezeichnet oder sind nicht hierarchisch strukturiert (Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen der EN 301 549).
    2. Maßnahme und Zeitplan
      Die Überschriftenhierarchie wird im Laufe des Jahres 2024 korrigiert.
  3. Barriere:
    1. Beschreibung
      Der Eingabezweck in Formularen ist nicht oder unzureichend erkennbar (Anforderung 9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen der EN 301 549).
  4. Barriere:
    1. Beschreibung
      Die Informationen „Impressum“ und „Datenschutzerklärung“ im Header werden nicht mit einem zweiten Merkmal hervorgehoben (Anforderung 9.1.4.1 Benutzung von Farbe der EN 301 549).
    2. Maßnahme und Zeitplan
      Die Informationen aus dem Header werden im Laufe des Jahres 2024 zugänglich gemacht.
  5. Barriere:
    1. Beschreibung
      Auf dem Webauftritt befinden sich vereinzelt Texte mit einem nicht ausreichenden Kontrastverhältnis (Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) der EN 301 549).
  6. Barriere:
    1. Beschreibung
      Auf der Startseite ist der Kontrast der Bedienelemente im Slider zu gering (Anforderung 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast der EN 301 549).
  7. Barriere:
    1. Beschreibung
      Das Navigationsmenü lässt sich über die Escape-Taste nicht wieder schließen (Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus der EN 301 549).
  8. Barriere:
    1. Beschreibung
      Die Bedienelemente im Navigationsmenü sind mit der Tastatur erreichbar oder bedienbar (Anforderung 9.2.1.1 Tastatur der EN 301 549).
  9. Barriere:
    1. Beschreibung
      Bereiche der Seite können nicht ausreichend gut übersprungen werden (Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen der EN 301 549).
  10. Barriere:
    1. Beschreibung
      Auf der Startseite und im Navigationsmenü ist eine sinnvolle und logische Fokus-Reihenfolge nicht gegeben (Anforderung 9.2.3.4 Fokus-Reihenfolge der EN 301 549).
  11. Barriere:
    1. Beschreibung
      Der Tastaturfokus ist teilweise nicht (ausreichend) sichtbar (Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar der EN 301 549).
  12. Barriere:
    1. Beschreibung
      Im Kontaktformular findet keine (ausreichende) Fehlerkennzeichnung statt (Anforderung 9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung der EN 301 549).
  13. Barriere:
    1. Beschreibung
      Im Kontaktformular sind die Beschriftungen und Anweisungen nicht ausreichend (Anforderung 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen der EN 301 549).
  14. Barriere:
    1. Beschreibung
      Im Kontaktformular wird keine Korrekturunterstützung bei Fehlern angeboten (Anforderung 9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler der EN 301 549).
  15. Barriere:
    1. Beschreibung
      Die Schriftgröße lässt sich über den Browser nicht benutzerdefiniert einstellen (Anforderung 11.7 Benutzerpräferenzen der EN 301 549).
  16. Barriere:
    1. Beschreibung
      Derzeit sind noch keine Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vorhanden (Anforderung § 4 Absatz 6 BIKTG).
    2. Maßnahme und Zeitplan:
      Die Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache werden im Laufe des Jahres 2024 beauftragt und nachgezogen.
       

Zeit- und Maßnahmenplan

Für alle aufgeführten Barrieren gilt: Ein Website-Relaunch ist für das Jahr 2025 geplant.

Der neue Webauftritt wird direkt barrierefrei konzipiert. Dabei wird bei allen Inhalts- und Bedienelementen auf barrierefreie Kontrastverhältnisse geachtet. Das Navigationsmenü und das Kontaktformular werden barrierefrei wahrnehmbar und bedienbar sein. Für die Sicherstellung der Barrierefreiheit wird externe Expertise herangezogen und es werden BITV-, Usability- und Screenreader-Tests durchgeführt.
 

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Claudia Märtner
Potsdamer Straße 60, 10785 Berlin
zkb[at]degewo.de
 

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular:

https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/includes/formular.1326107.php

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:

https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/aufgaben/durchsetzungsverfahren/durchsetzungsverfahren-1305830.php