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© Credits: Adobe Stock / tippapatt

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

gewobe bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Angebote www.gewobe.de.


Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 31. Oktober 2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von einem externen Gutachter durchgeführt.


Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt /Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei

1. Beschreibung

  • Die Seiten sind teilweise nicht für alle mobilen Geräte und Browser optimiert.
  • Texte sind teilweise nicht mit Strukturelementen ausgezeichnet.
  • Bilder und Bedienelemente müssen teilweise um Alternativtext ergänzt werden.
  • Kontraste der Links, Texte und Bedienelemente sind teilweise nicht ausreichend.
  • Seitenbereiche sind nicht per Sprunglinks erreichbar oder lassen sich überspringen.
  • Formulare sind nicht per Tastatur erreichbar, haben keinen Fokus, Fehlermeldungen haben keinen Bezug zum Formularelement und ein schlechtes Kontrastverhältnis.
  • Es existiert derzeit keine Alternative zur bildbasierte CAPTCHA-Lösung.
  • Die Unternavigation der Hauptnavigation ist nicht per Tastatur erreichbar.
  • Die Suche ist nicht korrekt ausgewiesen und auch nicht per Tastatur erreichbar.
  • PDF- und Office-Dateien, die zum Download auf der Website bereitstehen, sind nicht barrierefrei erzeugt.
  • Video und Audioformate müssen teilweise um einen Untertitel erweitert werden.


2. Maßnahmen

Entsprechend des Prüfberichts werden die Handlungsempfehlung geprüft und umgesetzt.


3. Zeitplan

Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bis zum 30. April 2021 umgesetzt.
 

Kein Anwendungsfall

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4)

  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
  • Live übertragene zeitbasierte Medien;
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden;
  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;
  • Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können auf Grund
  • der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnten
  • Inhalte von Websites, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind (Extranets und Intranets), die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites eine grundlegende Überarbeitung erfahren;
  • Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Claudia Märtner
Potsdamer Straße 60, 10785 Berlin
zkb[at]degewo.de
 

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Link zum Kontaktformular:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/