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Der Energieausweis – die Richtlinien für Hauseigentümer
Spätestens wenn Sie Ihr Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen möchten, müssen Sie als Eigentümer einen Energieausweis für Ihr Objekt vorlegen. Das schreibt der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2008 vor. Sie haben dabei die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis, der sich auf die energetisch relevante bauliche Situation bezieht, oder einem Verbrauchsausweis, der aufzeigt, wie Energie im Gebäude genutzt wird. Für die Erstellung des Ausweises gibt es inzwischen zahlreiche zertifizierte Anbieter. Es besteht außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung einer Energieberatung zu beantragen, in deren Rahmen dann auch der Energieausweis ausgestellt wird. Sollten Sie sich für eine Modernisierung Ihres Gebäudes entscheiden, erhalten Sie eventuell staatliche Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten, Tilgungs- oder Direktzuschüssen.
Wir beraten Sie gern.
